Schul- und Hausordnung der Wolfbuschschule

vom 18.09.2024

Wo viele Menschen zusammenleben, müssen sie aufeinander Rücksicht nehmen und respektvoll miteinander umgehen. Deshalb gilt bei uns folgende Hausordnung, die das Zusammenleben an unserer Schule regelt.

1. Grundsätzliches

Jede/r trägt Verantwortung für sich selbst und seine MitschülerInnen. Mit den Schulsachen und Einrichtungsgegenständen gehen wir sorgsam um. Das Schulgebäude mit seinen Außenanlagen und Anpflanzungen halten wir sauber.

2. Der Unterrichtsbeginn

  • Wir kommen pünktlich zum Unterricht. Wir betreten das Schulhaus erst, wenn es geläutet hat.
  • Vor der zweiten Stunde betreten wir das Schulhaus um 8.40 Uhr.
  • Ist die Lehrkraft1 fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, benachrichtigen zwei
    SchülerInnen die Schulleitung.
  • Bei schlechtem Wetter wie Regen oder Schneefall dürfen wir uns unter die überdachten Eingänge
    stellen.

3. Der Unterricht

Die Klassenordnung regelt das Verhalten im Klassenraum und während des Unterrichts.

4. Die Pausen

  • Wir vespern gemeinsam im Klassenzimmer, um in der Großen Pause Zeit für Spiel und Bewegung
    zu haben.
  • In der Regel gehen wir am Ende der Großen Pausen oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft1 auf die
    Toilette.
  • Bei schlechtem Wetter (zweimaliges Läuten) halten wir uns ruhig im Klassenzimmer auf.
  • Die Schulbücherei darf in der ersten Großen Pause aufgesucht werden.
  • Die Ruhezone ist nur für SchülerInnen der ersten und zweiten Klassen in den Pausen geöffnet.
  • Während der Großen Pausen und im Mittagsband des Ganztags führen Lehrkräfte Aufsicht, die wir bei
    Problemen ansprechen können.
  • Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Schaumstoffbällen erlaubt. Im Schulhaus ist das
    Spielen mit Ball, Frisbee, Seil oder ähnlichem verboten.
  • Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen werden.
  • Unseren Hof halten wir sauber und benutzen die Abfallbehälter.
  • Von den Büschen rund um den Neubau und der Ruhezone halten wir uns fern.
  • Den Schulgarten betreten wir nur mit einer Lehrkraft1.

5. Im Schulhaus

  • Wir gehen im Schulhaus und verhalten uns leise.
  • Sportbeutel und Jacken müssen im Garderobenbereich aufbewahrt werden. Jacken werden täglich,
    Sportbeutel freitags mit nach Hause genommen.
  • Fundsachen und wertvolle Gegenstände geben wir beim Hausmeister ab.
  • Entdecken wir irgendwelche Schäden oder Gefahren im Schulbereich, melden wir diese sofort.
  • Im Schulhaus und auf dem Schulgelände verhalten wir uns umweltbewusst. Wir beachten die LESS-Regeln: Strom und Wasser sparen, richtiges Lüften und Müll trennen.

6. Fachunterricht

  • Wir betreten die Fachräume nur in Anwesenheit der Lehrkraft1.
    Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte in den Fachräumen benutzen wir nur unter
    Anleitung oder mit Anweisung der Lehrkraft1.
  • Im Sport- und Schwimmunterricht gelten die gängigen Sport- und Schwimmregeln der Schule.

7. Sonstiges

  • Der Gebrauch von Gegenständen und Dingen, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben, ist nicht erlaubt.
  • Kommunikationstechnische Geräte (z. B. Handy, Smartwatch) müssen in der Schule ausgeschaltet und im Ranzen verwahrt werden. Sie dürfen während der Schulzeit und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät abgenommen und nach Unterrichtsende zurückgegeben.
  • Kopfbedeckungen wie Mützen oder Caps sowie Handschuhe oder Jacken werden vor Unterrichtsbeginn ausgezogen.
  • Das Kauen von Kaugummis ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
  • Um Lärmbelästigung und Ablenkung der SchülerInnen in den angrenzenden Klassenräumen zu vermeiden, benutzen wir die Spielgeräte auf dem Pausenhof nur in den Großen Pausen und während der unterrichtsfreien Zeit
  • In der Regel dürfen wir erst nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen.
  • Bewegungs- und Transportmittel (z. B. Inliner, Roller) dürfen nicht ins Schulhaus gebracht werden.
  • Wir folgen den Anweisungen der Lehrkräfte1 und des Schulpersonals.
  • Jede/r ist selbst für seine Wertgegenstände und Schulmaterialien verantwortlich.

1Lehrkräfte = LehrerInnen und päd. Fachkräfte