Inklusion

Was ist Inklusion?

Der Begriff Inklusion (lat. includere=einbeziehen) wird in Abgrenzung zum Begriff Integration benutzt. Während Integration bedeutet, Menschen nachträglich einzugliedern, geht es bei Inklusion darum, die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass jeder Mensch gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und sie mitgestalten kann.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit dem 26. März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Bis auf wenige Ausnahmen wurde sie von allen europäischen Ländern unterzeichnet.

 

Inklusion an der Wolfbuschschule

Inklusion in der Schule meint, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bildungsansprüchen gemeinsam unterrichtet werden. Inklusiv beschulte Schulkinder haben Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen die Regelklasse. Sie werden entweder im Klassenverband, in Kleingruppen oder in  Einzelsettings individuell gefördert. Die Sonderpädagogen unterstützen die Lehrkräfte. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, werden die Eltern zu einem Gespräch eingeladen und das weitere Vorgehen wird mit den Kooperationspartnern besprochen. Die Eltern stellen dann den Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Eine Grundlage für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischem Bildungsangebot ist die „Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung“ (ILEB). Dabei werden individuelle Förderpläne erstellt und Förderziele mit den Eltern besprochen. Je nach sonderpädagogischem Bildungsanspruch werden die Kinder entweder nach dem Bildungsplan der Regelschule oder nach dem der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung unterrichtet und beurteilt.

Die Wolfbuschschule ist seit Jahren ein Standort, an dem Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen inklusiv beschult werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Staatliches Schulamt Stuttgart (SSA)

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für den Förderschwerpunkt Lernen

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für den Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung

Sonderpädagogisches Bildung-und Beratungszentrum (SSBZ) für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Sonderpädagogisches Bildung-und Beratungszentrum (SSBZ) für den Förderschwerpunkt Sprache