Inklusion an der Wolfbuschschule
Inklusion in der Schule meint, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bildungsansprüchen gemeinsam unterrichtet werden. Inklusiv beschulte Schulkinder haben Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen die Regelklasse. Sie werden entweder im Klassenverband, in Kleingruppen oder in Einzelsettings individuell gefördert. Die Sonderpädagogen unterstützen die Lehrkräfte. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, werden die Eltern zu einem Gespräch eingeladen und das weitere Vorgehen wird mit den Kooperationspartnern besprochen. Die Eltern stellen dann den Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Eine Grundlage für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischem Bildungsangebot ist die „Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung“ (ILEB). Dabei werden individuelle Förderpläne erstellt und Förderziele mit den Eltern besprochen. Je nach sonderpädagogischem Bildungsanspruch werden die Kinder entweder nach dem Bildungsplan der Regelschule oder nach dem der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung unterrichtet und beurteilt.
Die Wolfbuschschule ist seit Jahren ein Standort, an dem Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen inklusiv beschult werden.