Ja, die Wolfbuschschule bietet für die jeweils neuen Erstklässler ab September 2015 die Wahl zwischen den beiden Schulformen an. Deshalb heißt sie auch Ganztagsschule in Wahlform.
2. Kann ein Kind unter dem Schuljahr von einer Halbtagsklasse in eine Ganztagsklasse wechseln?
Die Eltern entscheiden bei der Schulanmeldung, welche Form sie für ihr Kind wünschen. Ein Wechsel von Ganztag/VGS zu Halbtag oder umgekehrt ist von 01.-30. September möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Wechsel innerhalb des Schuljahres möglich. Hierüber entscheidet die Leitung des Sozialpädagogischen Bereichs, die Bereichsleitung der Abteilung Schulkind oder die Rektorin der Wolfbuschschule.
3. Wer ist der Träger der außerunterrichtlichen Angebote?
Der Träger ist das Jugendamt Stuttgart.
4. Vertragsbedingungen und welche Kosten kommen auf mich zu?
5. Wie sind die Unterrichtszeiten in der Ganztagsschule?
Der Unterricht beginnt immer um 8 Uhr und endet montags bis donnerstags um 16 Uhr, freitags nach Unterrichtsende am Vormittag.
6. Gibt es die Möglichkeit einer Betreuung vor und nach Unterrichtsbeginn?
Ja! Die Bausteine Früh- und Spätdienst können getrennt oder zusammen gebucht werden. Zu beachten ist, dass diese zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten morgens und/oder nachmittags nur jeweils im Block für 5 Wochentage buchbar sind. Die Betreuungszeiten und -tage können Sie flexibel nutzen. Der Vertrag gilt für ein Schuljahr und kann zum Ende bei der Ganztagsleitung gekündigt werden.
7. Hat mein Kind nach der Schule noch Hausaufgaben zu erledigen?
Die klassischen Hausaufgaben gibt es in der Ganztagsschule nicht. Die Kinder werden in den Übungszeiten gefordert und gefördert. Trotzdem erfordert Lesen und Kopfrechnen auch häusliches Üben. Am besten geschieht dies mit den Eltern zusammen.
8. Wer arbeitet an einer Ganztagsschule?
Lehrer, Sozialpädagogen, Erzieher und Mitarbeiter aus Vereinen arbeiten Hand in Hand in der Ganztagsklasse.
9. Wie sieht ein gewöhnlicher Schultag aus?
10. Gibt es ein warmes Mittagessen?
Die Schule wird von einem Caterer mit warmen Mahlzeiten beliefert. Das Mittagessen kann in freier Entscheidung Ihres Kindes zwischen 12:00 – 14:30 Uhr eingenommen werden. Erstklässler nehmen im ersten Halbjahr das Mittagessen im geschlossenen Klassenverband ein.
11. Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen?