Schul- und Hausordnung der Wolfbuschschule

vom 6.11.2019

Wo viele Menschen zusammenleben, müssen sie aufeinander Rücksicht nehmen und respektvoll miteinander umgehen. Deshalb gilt bei uns folgende Hausordnung, die das Zusammenleben an unserer Schule regelt.

1. Grundsätzliches

  • Jeder trägt Verantwortung für sich selbst und seine MitschülerInnen. Mit den Schulsachen und Einrichtungsgegenständen gehen wir sorgsam um. Das Schulgebäude mit seinen Außenanlagen und Anpflanzungen halten wir sauber.

2. Der Unterrichtsbeginn

  • Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Vor der ersten und zweiten Stunde betreten wir das Schulhaus erst, wenn der “Grüne Punkt“ draußen hängt (vor der zweiten Stunde frühestens ab 8.40 Uhr).
  • Ist der Lehrkraft* fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, benachrichtigen zwei SchülerInnen die Schulleitung.
  • Bei schlechtem Wetter wie Regen oder Schneefall dürfen wir uns unter die überdachten Eingänge stellen.

3. Der Unterricht

  • Die Klassenordnung regelt das Verhalten im Klassenraum und während des Unterrichts.

4. Die Pausen

  • Wir vespern gemeinsam im Klassenzimmer, um in der großen Pause Zeit für Spiel und Bewegung zu haben.
  • In der Regel gehen wir am Ende der Großen Pausen oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft* auf die Toilette.
  • Bei schlechtem Wetter (zweimaliges Läuten) halten wir uns ruhig im Klassenzimmer auf.
  • Die Schulbücherei darf in der ersten großen Pause aufgesucht werden.
  • Die Ruhezone ist für SchülerInnen der ersten und zweiten Klassen in der ersten Großen Pause geöffnet.
  • Während der Großen Pausen und im Mittagsband des Ganztags führen Lehrkräfte* Aufsicht, die wir bei Problemen ansprechen können.
  • Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Schaumstoffbällen erlaubt.
  • Im Schulhaus ist das Spielen mit Ball, Frisbee, Seil oder ähnlichem verboten.
  • Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen werden.
  • Unseren Hof halten wir sauber und benützen die Abfallbehälter.

5. Im Schulhaus

  • Wir gehen im Schulhaus und verhalten uns leise.
  • Sportbeutel und Jacken müssen im Garderobenbereich aufbewahrt werden. Jacken werden täglich, Sportbeutel freitags mit nach Hause genommen.
  • Fundsachen und wertvolle Gegenstände geben wir sofort beim Hausmeister ab.
  • Entdecken wir irgendwelche Schäden oder Gefahren im Schulbereich, melden wir diese sofort.
  • Im Schulhaus und auf dem Schulgelände verhalten wir uns umweltbewusst. Wir beachten die LESS-Regeln: Strom und Wasser sparen, richtiges Lüften und Müll trennen.

6. Fachunterricht

  • Wir betreten die Fachräume nur in Anwesenheit des Lehrers.
  • Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte in den Fachräumen benutzen wir nur unter Anleitung oder mit Anweisung des Lehrers.
  • Im Sport- und Schwimmunterricht gelten die gängigen Sport- und Schwimmregeln der Schule.

7. Sonstiges

  • Der Gebrauch von Gegenständen und Dingen, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben (z. B. mp3-Player), ist nicht erlaubt.
  • Kommunikationstechnische Geräte (z. B. Handy, Smartwatch) müssen in der Schule so aufbewahrt werden, dass sie ausgeschaltet und nicht sichtbar sind. Sie dürfen während der Schulzeit und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
  • Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät abgenommen und kann erst nach Unterrichtsende abgeholt werden.
  • Es ist selbstverständlich, dass die SchülerInnen unserer Schule den Unterricht in angemessener und sauberer Kleidung besuchen. Kopfbedeckungen wie Mützen oder Caps sowie Handschuhe oder Jacken werden vor Unterrichtsbeginn ausgezogen.
  • Um Lärmbelästigung und Ablenkung der SchülerInnen in den angrenzenden Klassenräumen zu vermeiden, benutzen wir die Spielgeräte auf dem Pausenhof nur in den Großen Pausen und während der unterrichtsfreien Zeit.
  • In der Regel dürfen wir erst nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  • Bewegungs- und Transportmittel (z. B. Inliner, Roller) dürfen nicht ins Schulhaus gebracht werden.
  • Wir folgen den Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals.
  • Jede/r ist selbst für seine Wertgegenstände und Schulmaterialien verantwortlich.
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.

*Lehrkräfte = LehrerInnen und päd. Fachkräfte